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AG·52 F 1853/21·02.12.2021

Auswahl des Vormunds

ZivilrechtFamilienrechtVormundschaftsrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Amtsgericht ordnete nach § 1791c BGB Amtsvormundschaft für das erwartete Kind N. N. an, da die elterliche Sorge der minderjährigen Mutter ruht. Ein Antrag, die gesetzliche Vertreterin der Mutter als Vormund zu bestellen, wurde geprüft, jedoch wegen der dargelegten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht befürwortet. Stattdessen wurde ein Amtsvormund ausgewählt.

Ausgang: Anordnung der Amtsvormundschaft für das erwartete Kind; Antrag auf Übertragung an die gesetzliche Vertreterin wurde nicht stattgegeben

Abstrakte Rechtssätze

1

Ruht die elterliche Sorge, ist für das Kind Vormundschaft nach § 1791c BGB anzuordnen.

2

Die Übertragung der Vormundschaft auf die gesetzliche Vertreterin der Mutter setzt voraus, dass ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Eignung zur Ausübung der Vormundschaft erkennen lassen.

3

Kann die Übertragung der Vormundschaft auf eine benannte Person aus Gründen der Eignung nicht befürwortet werden, ist stattdessen Amtsvormundschaft anzuordnen.

4

Bei der Bestellung eines Vormunds sind eingereichte Stellungnahmen zur familiären und wirtschaftlichen Situation zu prüfen; mangels Eignung ist die Bestellung abzulehnen und eine Amtsvormundschaft anzuordnen.

Relevante Normen
§ BGB § 1773, § 1791c§ 1791 c BGB

Leitsatz

Kann eine Übertragung der Vormundschaft auf die gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Schwangeren nicht befürwortet werden, ist eine Amtsvormundschaft anzuordnen. (Rn. 4 – 5) (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

1. Für das Kind N. N., voraussichtlicher Geburtstermin am ... 2021, wird Amtsvormundschaft eintreten (§ 1791 c BGB).

2. Als Vormund wird ausgewählt:

Gründe

1

Die elterliche Sorge der Mutter ruht, da die Mutter minderjährig ist.

2

Für das Kind war deshalb Vormundschaft anzuordnen.

3

Mit Schreiben vom 26.10.2021 beantragte die gesetzliche Vertreterin der Mutter, … als Vormund für das erwartete Kind bestellt zu werden.

4

In der eingeholten Stellungnahme des … wurde die persönliche und wirtschaftliche Situation der Familie der Mutter beschrieben. Aufgrund dieser Ausführungen kann derzeit eine Übertragung der Vormundschaft auf Frau … nicht befürwortet werden.

5

Als Vormund wurde deshalb die … - ausgewählt.