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AG·4 Gs 129/21 jug·22.01.2021

Kein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 68 JGG

StrafrechtJugendstrafrechtPflichtverteidigungAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Beschuldigte beantragte die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 68 JGG. Das Amtsgericht verneint einen Fall notwendiger Verteidigung, da weder die Schwere der Tat noch die zu erwartenden Rechtsfolgen oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers erforderlich machen. Es seien keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Ausgang: Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 68 JGG vom Amtsgericht abgewiesen

Abstrakte Rechtssätze

1

Notwendige Verteidigung nach § 68 JGG setzt voraus, dass die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist.

2

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zu versagen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

3

Ein Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers bedarf substantiierten Vortrags zu entscheidungserheblichen Umständen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung begründen.

4

Bei Jugendlichen sind bei der Prüfung der Notwendigkeit der Verteidigung alters- und reifeabhängige Defizite zu berücksichtigen; diese begründen die Pflichtverteidigung jedoch nur bei konkreter Beeinträchtigung der Selbstverteidigungsfähigkeit.

Relevante Normen
§ JGG § 68§ 68 JGG

Tenor

Der Antrag des Beschuldigten … ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, wird abgelehnt.

Gründe

1

Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 68 JGG liegt nicht vor. Insbesondere ist die Mitwirkung eines Verteidigers auch nicht wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage geboten. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

… Richterin am Amtsgericht